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Wahlgesetz / Landesverfassungsgericht |
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Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sagt die Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Stormarn, Anita Klahn:
„Die Vorgabe des Landesverfassungsgerichts, dass 2003 unter einer rot-grünen Koalition entstandene schleswig-holsteinische Wahlgesetz zügig zu ändern, begrüße ich ausdrücklich.
Die FDP hat dieses Wahlgesetz seit langem kritisiert und in der vergangenen Legislaturperiode entsprechende Reformen eingefordert. Die amtierende schwarz-gelbe Regierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2009 im Übrigen eine entsprechende Änderung vereinbart.
Angesichts der Tatsache, dass dieses Gesetz bereits seit 2003 besteht und damit zwei Parlamente gewählt wurden, habe ich allerdings ein Urteil erwartet, dass die Umsetzung eines der Realität angepassten Wahlgesetzes nach Ablauf der regulären Legislaturperiode einfordert.
Jetzt kommt es darauf an, dass der Landtag zügig, aber mit der notwendigen Sorgfalt ein neues Wahlrecht beschließt, um weitere juristische Auseinandersetzungen auszuschließen.“
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. August 2010 um 05:43 Uhr |