Günther und Touré wollen Polizei unter Generalverdacht stellen

Das Verhalten der CDU-geführten Landesregierung gegenüber der Polizei ist Hohn und Spott.

Mit dem „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung“ gibt die Landesregierung die Sicherheitskräfte zum Abschuss frei. Indem angedacht ist, dass im Falle des Vorwurfs einer Diskriminierung der Polizeibeamte beweisen muss, dass er nicht diskriminiert hat, stellt die Landesregierung die Beamten unter Generalverdacht und impliziert damit, dass unsere Polizeibeamten Rassisten seien. Eine solche Haltung gegenüber den Beamten ist inakzeptabel.

Polizeibeamte sind Freund und Helfer. Sie sind die vorderste Verteidigungslinie, wenn es darum geht, Recht und Ordnung zu verteidigen. Die schwarz-grünen Elfenbeinturmbewohner wollen diese Menschen aber pauschal dem Rassimus, Sexismus und anderen Diskriminierungsvorwürfen aussetzen. Wer will bei diesen Bedingungen in Zukunft Leib und Leben in den Dienst der Exekutive stellen? In großen Kampagnen fordern wir Respekt für unsere Einsatzkräfte. Schwarz-Grün spricht den Polizisten diesen Respekt ab. Wir widersprechen einem solchen Vorgehen!

Eine Beweislastumkehr ist auch praktisch eine schlechte Idee:

Jedermann kann behaupten, ein Polizist hätte ihn diskriminiert. Kann der Beamte nicht darlegen, korrekt gehandelt zu haben, drohen ihm disziplinarische Konsequenzen. Dies verunsichert Behörden, schreckt Einsatzkrätfte praktisch von einem beherzten Vorgehen ab, erfordert zum Schutz der Einsatzkräfte ein noch ausführlicheres Berichtswesen und schwächt auch den Außenauftritt der Beamten. Wie sollen Intensivtäter Respekt vor dem Rechtsstaat haben, wenn wir die Verteidiger des Rechtsstaates derart unterminieren?

Sven Neumann, Landesvorsitzender der GdP Schleswig-Holstein, teilt dazu auf der Internetseite der Gewerkschaft mit (https://www.gdp.de/schleswig-holstein/de/stories/2026/03/generalverdacht-statt-vertrauen):

„Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Einführung einer Beweislastumkehr kommt einem Generalverdacht gleich. Sie stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar und schafft einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die Landespolizei. Außerdem hätte eine solche Herangehensweise auch erhebliche Auswirkungen und Konsequenzen für mögliche Disziplinarverfahren: Wenn einmal der Verdacht einer Diskriminierung in der Welt und schwer zu entkräften ist, muss der Vorgesetzte zwangsläufig auch ein Disziplinarverfahren gegen unsere Kolleginnen und Kollegen einleiten. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Stellen Sie sich das einmal im polizeilichen oder auch schulischen Kontext vor!“

Die FDP ist die Partei für den Rechtsstaat. Der Rechtsstaat lebt auch davon, dass das Gewaltmonopol beim Staat ist, der an das Gesetz gebunden ist. Ausgeübt wird es durch die Polizei. Wenn wir also der Polizei schon nicht vertrauen, sich an das Gesetz gebunden zu fühlen, welcher staatlichen Institution dürfte man dann sein Vertrauen schenken? Solche Vorhaben, wie Sie Günther und Touré fördern, zerstören das Vertrauen in den Staat!