Geschwisterermäßigung in Stormarn
Uns haben zur geplanten Änderung bei der Geschwisterermäßigung für die Stormarner Kindertagesstätten zahlreiche Elternanfragen erreicht. Hier eine kurze Stellungnahme der FDP-Fraktion im Stormarner Kreistag zur Thematik.
Der oft herausfordernde Alltag von jungen Familien ist uns aus eigener Anschauung gut bekannt. Bei allen Widrigkeiten haben wir festgestellt, dass das unbeschwerte Kinderlachen und die überbordende Lebensfreude unserer Kinder und Enkelkinder alle Mühen wert sind.
Für die FDP ist das Thema Bildung eines der wichtigsten Zukunftsthemen überhaupt. Dazu gehört natürlich auch die frühkindliche Betreuung. Hier stehen wir immer wieder vor der Herausforderung, mit begrenzten Mitteln das bestmögliche Angebot darzustellen.
Die Betreuung in Kindertagesstätten ist in Schleswig-Holstein durch das Kindertagesstätten-Gesetz geregelt. Dies wurde zuletzt unter der zuständigen Ministerin (Bündnis90/Die Grünen) zum 1. Januar 2025 geändert. In diesem Gesetz ist seit einigen Jahren auch die Geschwisterermäßigung festgelegt. Diese beträgt 50 % für das zweite Kind und 100 % für alle weiteren Kinder. Die Ermäßigung gilt nur innerhalb des Betreuungssystems KiTa.
Als einziger Landkreis in Schleswig-Holstein hat der Kreis Stormarn als freiwillige Leistung die Geschwisterermäßigung für das erste Kind auf 70 % erhöht und auch Kinder, die sich in einer Schulbetreuung befinden, dabei berücksichtigt. Diese Leistung konnte aufgrund der guten finanziellen Situation des Kreises gewährt werden. Leider hat sich die finanzielle Situation des Kreises in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Für 2025 ist ein Minus von ca. 30 Mio. € abzusehen, im Jahr 2026 ist die Situation mit mehr als 40 Mio. € Unterdeckung noch schlimmer.
Vor diesem Hintergrund ist der Kreis gesetzlich verpflichtet, Sparanstrengungen zu unternehmen und alle freiwilligen Leistungen zu prüfen. In diesem Prozess befinden wir uns gerade. Die FDP hat zusammen mit anderen Fraktionen Vorschläge zur Ausgabenreduzierung erarbeitet. Nur wenn auch weitere Einsparungen durchgeführt werden, sind wir bereit bei der freiwilligen Leistung der Geschwisterermäßigung Einschnitte zu akzeptieren. Auch aus Verantwortung für zukünftige Generationen, gilt es aber, Kreditaufnahmen für diese freiwilligen Leistungen so gering wie möglich zu halten.
Es ist leider festzuhalten, dass zurzeit die Hauptkostenlast der Betreuung in den KiTas und auch in den offenen Ganztagsschulen von den Kommunen und teilweise auch vom Kreis getragen wird. Dies wird am Beispiel der Stadt Reinbek deutlich. Die gesamten Kosten der 17 Kindertagesstätten in Reinbek betragen ca. 14,6 Mio. € im Jahr. Davon tragen das Land Schleswig-Holstein 4,3 Mio. € und die Stadt Reinbek 10,3 Mio. €.
Wenn Sie mit uns gemeinsam, die Situation in der Kinderbetreuung verbessern wollen, ist es sinnvoll, das Land und den Bund aufzurufen, die finanzielle Förderung der frühkindlichen Betreuung deutlich zu erhöhen.