FDP Stormarn gegen Demokratieabbau in Gemeindevertretungen und Kreistagen

FDP Stormarn gegen Demokratieabbau in Gemeindevertretungen und Kreistagen

Der Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, mit welchem in Gemeindevertretungen und Kreistagen mit einer Größe von mehr als 31 Vertretern der rechtliche Status als „Fraktion“ und die damit verbundenen politischen und finanziellen Rechte sowie bestimmte Einflussnahme-möglichkeiten nur noch dann zugestanden würden, wenn eine Partei oder Wählervereinigung aufgrund des Wahlergebnisses drei anstatt bisher zwei Vertreter in der Kommunalvertretung erreicht hat, verletzt nach Auffassung der FDP Stormarn das Recht von kleineren Parteien und von Wählervereinigungen auf Chancengleichheit sowie den Verfassungsgrundsatz der Wahlrechtsgleichheit.

Denn für die Erlangung einer Fraktions-Stärke und deren politischen und finanziellen Vorteile müsste eine Partei oder Wählergemeinschaft praktisch nicht wie bisher ein Wahlergebnis von ca. 5%, sondern ein solches von (neu) ca. 9% erreichen, was offenkundig auf eine gezielte Schwächung kleinerer politischer Konkurrenten abzielt.

Die FDP lehnt dieses Gesetzesvorhaben daher ab. So führt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Stormarn, Dr. Bernd Buchholz, aus:

„Klammheimlich versuchen CDU und Grüne, kleinen Parteien und Wählergemeinschaften in den größeren Kommunalparlamenten durch die kalte Küche die Fraktionsfähigkeit zu nehmen. Das ist und bleibt ein Anschlag auf die Demokratie und schwächt die Kommunalparlamente, statt sie zu stärken. Ursprünglich sollten Kreistage und Gemeindevertretungen mit mehr als 31 Mitgliedern noch selbst entscheiden können, ob sie ab zwei oder drei Mitgliedern die Fraktionsbildung ermöglichen wollen. Selbst diese Wahlfreiheit wird ihnen jetzt von der Koalition genommen. So soll die Kann-Regelung durch eine strenge Vorgabe ersetzt werden, dass zwingend mindestens drei Mitglieder vorausgesetzt werden. Dabei wissen CDU und Grüne ganz genau, dass sie hier den Boden der rechtsstaatlich gesicherten Grundlage verlassen. Denn in der ursprünglichen Begründung haben sie selbst darauf hingewiesen, dass die verbindliche Festlegung der Fraktionsstärke in größeren Vertretungen von Teilen der Rechtsprechung als unzulässiger Eingriff in die innere Organisation der Gemeinden betrachtet werde und deshalb rechtswidrig sei. Zudem haben die Rechtsexperten in der Anhörung mehr als deutlich gemacht, dass eine Hochsetzung der Fraktionsstärke eine Umgehung der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Fünf-Prozent-Hürde wäre. Denn mit der jetzt vorgesehenen Regelung wären in größeren Kommunalvertretungen künftig neun Prozent der Stimmen nötig, um eine Fraktion bilden zu können. Sollten diese widersinnigen Pläne von CDU und Grünen tatsächlich Gesetz werden, werden wir dies vor dem Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.“