CDU möchte die Umsatzsteuer erhöhen

In den Medien, u.a. Bild und das Handelsblatt, wird berichtet, dass die CDU-geführte Regierung den Steuerzahler entlasten möchte. Die angedachte Maßnahme von CDU und SPD: Erhöhung der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte.

Diese massive Erhöhung einer sog. indirekten Steuer trifft die Steuerzahler unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Diese massive Steuererhöhung trifft, weil sie auf alle Transaktionen anfällt, diejenigen besonders hart, die wirtschaftlich schwächer aufgestellt sind. Die Erhöhung wird derzeit damit begründet, dass man nur so eine Entlastung bei der Einkommensteuer oder den Sozialbeiträgen ermöglichen könne. Diese Systeme richten sich aber - grundsätzlich sozial gerechter - nach der Leistungsfähigkeit. Im Ergebnis entlastet die CDU damit niemanden, sondern belastet die Schwächsten nur noch mehr. Der tatsächliche Anlass der verzweifelten Überlegungen der katastrophal untätigen Merz-Regierung ist klar: Man hat die historischen Rekordschulden für den politischen Hausfrieden verschwendet, die Zukunft des Landes und seiner Kinder für einen im ersten Wahlgang gescheiterten Kanzler geopfert und nun muss man Geld für die Finanzierung der Rekorschulden auftreiben, da man sie leider nicht investiert hat, um durch Wachstumsimpulse die Ausgaben teilweise gegenfinanzieren zu können.

Im Klartext: Der Steuerzahler muss für die Verschwendungssucht von CDU und SPD bezahlen! 

Wie Entlastung geht, hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm für 2025 niedergelegt:

“[…] Den Grundfreibetrag wollen wir im Zuge der Bürgergeldreform schrittweise um mindestens 1.000 Euro anheben. […] Um zusätzliche Arbeitsanreize zu schaffen, wollen wir Zuschläge für Überstunden bei Vollzeitarbeit von der Lohnsteuer befreien. […] Damit greift der Spitzensteuersatz nicht mehr schon ab einem Jahreseinkommen von gut 68.000 Euro, sondern erst ab 96.600 Euro. Darüber hinaus wollen wir den Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen. […].“

 

Vielleicht muss man aber noch etwas grundlegender über das Steuersystem nachdenken. Das tat die FDP bereits in ihrem Wahlprogramm 2009:

 

“[…] Unser einfacher und verständlicher Stufent Stufent Stufentarif mit Grundfreibetrag (Steuersatz 0 Prozent) und mit Grundfreibetrag (Steuersatz 0 Prozent) und den drei weiteren Stufen von 10, 25 und 35 Prozent den drei weiteren Stufen von 10, 25 und 35 Prozent von 10, 25 und 35 Prozent senkt die Ste senkt die Ste senkt die Steuerbelastung erbelastung erbelastung und schafft den dringend benötigten finanziellen Spielraum für Bürger und Unternehmen: Für mehr privaten Konsum, für Vorsorge für Alter, Gesundheit und Pflege, als Impuls für Wachstum und Investitionen. Dazu erhält jeder Bürger – ob Erwachsener oder Kind – einen Grundfreibetrag Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Für Einkommen, das den Grundfreibet von 8.004 Euro rag übersteigt, gilt für die ersten 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ein Steuersatz von 10 Prozent, für Einkommensteile zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent, für Einkommensteile ab 50.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent. […].“

 

Bei allen Überlegungen über die Staatsfinanzen sollte ein Gedanke ebenfalls nicht vergessen werden, der auf kommunaler Ebene, in den Landesparlamenten und im Bundestag Bedeutung hat: Der Staat hat kein Einnahmeproblem. Der Staat hat ein Ausgabenproblem.