Bildungsministerin Prien informiert über neue
Schulen-Coronaverordnung:
„Aufhebung der Maskenpflicht am Platz im
Unterricht“
KIEL. Bildungsministerin Karin Prien hat heute (29. Oktober.) in
Kiel über die Regelungen der neuen Schulen-Coronaverordnung informiert. Zentraler Punkt ist die Aufhebung der Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz im Klassenraum. Das gilt
ab
Montag, 1. November. „Wie der Ministerpräsident in dieser Woche
bereits erläutert hat, haben wir uns auf Grund der aktuellen Lage und der Entwicklung der relevanten Kennzahlen in der Landesregierung dazu entschieden, die Maskenpflicht für Schülerinnen und
Schüler einen weiteren Schritt zu lockern“, so Bildungsministerin Prien. In fast allen Lebensbereichen seien Einschränkungen weitestgehend aufgehoben, führte die Ministerin aus. „Die
meisten Schülerinnen und Schüler und am Schulleben Beteiligten haben sich mittlerweile an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gewöhnt“, so Prien. Dennoch bleibe die Verpflichtung eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ein Grundrechtseingriff, der verhältnismäßig und gut abgewogen werden müsse. Nach der Rückkehr zum Präsenzunterricht in diesem Schuljahr sei die Aufhebung der
Maskenpflicht am Sitzplatz der nächste wichtige Schritt in einen normalen Schulalltag.
„Diese Lockerung geht einher mit einer fünftätigen Maskenpflicht
und der Pflicht, sich täglich zu testen, sollte es doch zu einem Infektionsfall innerhalb eine Lerngruppe kommen“, so Prien weiter. Sollte es ein positives Testergebnis geben, werde für alle
Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, die mit der infizierten Person in den vergangenen zwei Tagen ohne Maske zusammen im Unterricht saßen, für fünf Tage eine tägliche Testung gemäß den
bekannten Vorgaben angeordnet. Die Testpflicht gelte für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind. „Damit haben wir ein zusätzliches Sicherheitsnetz eingezogen“, betonte
die Ministerin.
Ansonsten bleibt es an Schule bei der bewährten Teststrategie mit
zwei verpflichtenden Tests pro Woche, Hygienekonzept und einer Maskenpflicht auf den Laufwegen innerhalb der Schule. Die aktuelle Verordnung ist unter dem folgenden Link https://schleswig-holstein.de/