
Nachdem das Bundesverfassungsgericht zwei wegweisende Urteile zum Besoldungsrecht in Berlin und Nordrhein-Westfalen abgegeben hat, wird nun auch in Schleswig-Holstein nachgelegt. Ab 2022
werden wesentliche Verbesserungen anstehen, die Beamtinnen und Beamte und deren Familien entlasten sollen. Dabei soll eine Übertragung des Tarifergebnisses die Grundlage für eine
verfassungskonforme Besoldung sicherstellen.
>> Eckpunkte:
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- Anhebung des untersten Einstiegamts von Besoldungsgruppe A5, Stufe 1 auf Besoldungsgruppe A6, Stufe 2
- Erhöhung des Familienzuschlags um pauschal 40 Euro pro Kind
- Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Ehegatten von 70 Prozent auf 90 Prozent (ohne Pflegeaufwendungen) bei Familien mit zwei oder mehr Kindern
- Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Kinder von 80 Prozent auf 90 Prozent (ohne Pflegeaufwendungen) bei Familien mit drei oder mehr Kindern
- Reduzierung des Anrechnungssatzes in der Heilfürsorge von 1,4 Prozent um 0,4 Prozent auf 1 Prozent
- Wegfall des Selbstbehalts in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A6 bis A9
>> Zusatz: 2 Familienergänzungszuschläge, die in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gezahlt werden sollen. Dies ist eine grundlegende Modernisierung des
Besoldungsrechts, das bislang auf der Annahme des „Alleinverdiener-Modells“ beruht.
Mit der Modernisierung des Besoldungsrechts wird ein wichtiger Schritt gegangen, denn bei den Familienergänzungszuschlägen werden künftig auch Partnereinkommen berücksichtigt. Damit lösen wir uns
vom Bild der Alleinverdiener-Familie und wirken damit einem unzeitgemäßen Modell entgegen.