
Bis zum 28.02.2021 können Eltern Anträge zur Erstattung der Elternbeiträge für schulische
Ganztags- und Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundschulteilen stellen. Da diese Angebote während der Aussetzung der Präsenzpflicht nicht durchgeführt werden
konnten, hat die Landesregierung diese Maßnahme zur weiteren Entlastung der
betroffenen Eltern beschlossen.
Gleiches gilt für die weiterführenden
Schulen. Auch hier wurde eine solche Unterstützungsmaßnahme festgelegt. Es werden einheitlich
alle Elternbeiträge bis zum 28.02.2021 erstattet.
Ich freue mich über den Beschluss und begrüße diesen notwendigen Schritt. Mit dieser
Regelung können wir die betroffenen Eltern entlasten und unterstützen. Jedoch kann diese Art der Unterstützung nur ein erster Schritt sein, denn um die Situation der Familien merklich zu verbessern und vor allem den Kindern ihr Recht auf Bildung zu sichern, haben die Öffnungen von Schulen und Kitas Priorität.
Anita Klahn, MdL