
KIEL. Mit einer Soforthilfe in Höhe von bis zu 12,5 Millionen Euro unterstützt die
Landesregierung die durch wegbrechende Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren oder beispielsweise abgesagte Jugendfreizeiten bei fortlaufenden Betriebskosten verursachten finanziellen Engpässe bei
gemeinnützigen Sportvereinen und -verbänden. „Unsere Sportvereine mit ihren mehr als 770.000 Mitgliedern sind ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Auch sie kommen durch die zur Eindämmung des
Virus notwendigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens in schweres Fahrwasser. Deshalb ist diese Unterstützung notwendig und selbstverständlich“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote in
Kiel.
Es handele sich dabei ganz bewusst nicht um Kredite. Die Soforthilfe kann bei
Nachweis der aus der Coronalage -bedingten finanziellen Notlage beim für Sport zuständigen Innenministerium beantragt werden. „Sie muss später nicht zurückgezahlt werden“, stellte Grote
klar.
Gemeinnützigen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportverband
Schleswig-Holstein sind, werde ein Zuschuss in Höhe von 15 Euro pro Mitglied als Einmalzahlung gewährt, maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses.
Im Landessportverband Schleswig-Holstein organisierten Verbänden werde ein
maximaler Zuschuss als Einmalzahlung in nachfolgenden Höhen gewährt:
· Sportverbände bis 2.000 Mitglieder:
2.500,-€
· Sportverbände bis 5.000 Mitglieder:
5.000,-€
· Sportverbände bis 15.000 Mitglieder:
10.000,-€
· Sportverbände bis 50.000 Mitglieder:
15.000,-€
· Sportverbände bis 75.000 Mitglieder:
20.000,-€
· Sportverbände über 75.000 Mitglieder:
25.000,-€
Sportverbänden, die eine überregional bedeutsame Einrichtung/Sportschule betreiben
wird – ebenso wie dem Landessportverband Schleswig-Holstein für das Sport- und Bildungszentrum Malente - einmalig ein Zuschuss in Höhe von jeweils bis zu 150.000 € zur Abdeckung von
Betriebskostendefiziten für den Zeitraum von drei Monaten gewährt.
Sollten die 12,5 Millionen Euro nicht vollständig von den Sportvereinen und
-verbänden abgerufen werden, werden diese Finanzmittel im Rahmen der weiteren Nothilfeprogramme des Landes eingesetzt werden können.
Weitere Informationen – auch zum Antragsverfahren – finden Sie unter folgendem
Link: schleswig-holstein.de/