KIEL. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat im Kampf gegen die
Corona-Pandemie weitere weitreichende Beschränkungen für den Tourismus im Land beschlossen. Danach dürfen Touristen ab heute (18. März) Schleswig-Holstein nicht mehr betreten. Das gilt unter
anderem auch für Tagestouristen, für Fortbildungen oder aufschiebbare Rehabilitationen. Bis morgen (19. März) müssen alle Touristen Schleswig-Holstein verlassen haben.
Allen Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und
Sportboothäfen sowie Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist es untersagt, Touristen aufzunehmen. Auch Einrichtungen, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen, müssen
schließen. Alle Restaurants, Cafés und ähnliche Betriebe des Landes werden geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Außerhausverkäufe nach telefonischer oder elektronischer
Bestellung.
Alle Einzelhandelsgeschäfte bleiben bis zum 19. April geschlossen. Ausgenommen
sind weiterhin ausdrücklich alle Geschäfte zur Sicherstellung der Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen wie Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen oder den Großhandel. Auch
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen
Gebrauchs bleibt dabei gesichert, betont Günther. Er danke den Menschen, die für die bislang getroffenen Vorkehrungen großes Verständnis zeigten.
Den Erlass im Wortlaut und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie
unter http://www.schleswig-holstein.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick
Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: mailto:regierungssprecher@stk.